Long Beach hat geschrieben: Indes verbietet § 5 Abs. 2 Schutzbereichsgesetz, in den amtlich zum "Schutzbereich" erklärten Gebieten (z.B. Kasernenanlagen, Fliegerhorste und andere militärische Liegenschaften) das Fotografieren ohne Genehmigung und bedroht es mit Geldbussen (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 Schutzbereichsgesetz). Das "Sicherheitsgefährdende Abbilden" (§ 109g Strafgesetzbuch) ist darüber hinaus eine mit Freiheitsstrafe bedrohte Straftat.
Bilder von der Airbase
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